Mermaid-Aquaculture - AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Mermaid-AquacultureAngebote
Die zum Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend. Dort angegebene Maßzahlen stellen nur Annäherungswerte dar. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Angebote sind wenn nicht anders ausgewiesen Nettopreise zzgl. der ges. MwSt..
Umfang der Lieferung
Für den Auftrags-Inhalt und -Umfang ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Eventuelle Einsprüche gegen den von uns bestätigten Auftragsumfang muss der Besteller binnen 10 Tagen nach Datum der Auftragsbestätigung schriftlich geltend machen, andernfalls bleibt es bei der vereinbarten Ausführung. Dasselbe gilt für von uns als verbindlich bezeichnete Ausführungszeichnungen, die, falls erforderlich, auch nach Erteilung der Auftragsbestätigung dem Kunden zur Genehmigung übersandt werden. Eventuell gewünschte Änderungen müssen auch hier binnen 10 Tagen angezeigt werden, andernfalls entstehen Mehrkosten für Änderungen.
Lieferzeit
Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten des Auftragsumfanges und der technischen Ausführung klargestellt sind, frühestens jedoch 10 Tage ab Datum der Auftragsbestätigung und Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung bzw. Sicherheit. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand zum Versand gebracht oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen. Darunter fallen auch Lieferverzögerungen von Unterlieferanten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
Schadenersatz für verzögerte Lieferungen kann der Besteller nur verlangen, wenn die Verzögerung in Sinne der vorgenannten Regelungen unser schuldhaftes Verhalten bedingt ist. Der Höhe nach ist der Schadenersatz begrenzt auf den 6-fachen Wert der verzögert gelieferten Ware.
Gefahrübergang und Entgegennahme
Die Gefahr geht spätestens auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand unseren Betrieb verlässt bzw. vom Vorlieferanten direkt an unseren Besteller zum Versand gebracht wurde. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten, Anfuhr und Ausstellung übernommen haben bzw. wenn der Liefergegenstand mit unseren Fahrzeugen oder denen unseres Vorlieferanten angeliefert wird.
Wird die Annahme vom Besteller verzögert, gilt für Rechnungsbelegung und Zahlungstermine der Tag, an dem wir die Versandbereitschaft melden. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrückliche, schriftliche Anordnung des Bestellers zu seinen Lasten.
Garantie und Haftung für Mängel der Lieferung
Wir leisten Garantie für alle von uns hergestellten Konstruktionen für die Dauer von 12 Monaten ab Gefahrübergang. Für alle von Vorlieferanten bezogenen Zulieferteile erstreckt sich unsere Garantie auf den Zeitraum, der von unseren Vorlieferanten dafür eingeräumt wird. Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb der Garantiefrist nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Mängelrügen sind spätestens innerhalb 8 Tagen nach Auslieferung der Ware bzw. Inbetriebnahme schriftlich anzuzeigen. Ausgewechselte Teile werden unser Eigentum. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Mängelhaftung entfällt weiterhin, wenn an dem Liefergegenstand bzw. der Anlage Eingriffe oder Veränderungen anders als durch unsere Beauftragten vorgenommen worden sind. Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seine fälligen Verpflichtungen nicht erfüllt. Für Lieferteile haften wir nur, wenn Mängel nicht darauf zurückzuführen sind, dass die Lieferteile infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen.
Auch für sonstige Schäden haften wir nur, wenn diese auf Umstände zurückzuführen sind außerhalb natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhaft ausgeführter bau-seitiger Arbeiten. Wir haben das Recht, zwei Nachbesserungsversuche vorzunehmen. Schlagen diese fehl, hat der Besteller das Recht, Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand / anwendbares Recht
Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Mermaid-Aquaculture (Werner Gaus Consulting) in 24340 Eckernförde, Deutschland. Es gilt deutsches Recht.